Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Fachkundige Betreuung des Arbeitgebers und der Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 6 ASiG).
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